Strafvollzug
Der Strafvollzug unterliegt dem Gesetz, doch die Praxis ist oft fehlerhaft. Ich setze Ihren Resozialisierungsanspruch durch und erwirke Haftlockerungen, Verlegung in den offenen Vollzug sowie vorzeitige Entlassung.
Der Strafvollzug unterliegt dem Gesetz, doch die Praxis ist oft fehlerhaft. Ich setze Ihren Resozialisierungsanspruch durch und erwirke Haftlockerungen, Verlegung in den offenen Vollzug sowie vorzeitige Entlassung.
Der Maßregelvollzug nach §§ 63, 64 StGB erfordert spezialisierte rechtliche Begleitung. Ich vertrete Ihre Interessen bei Therapieplanung, Lockerungen und der Entlassung aus der psychiatrischen Anstalt oder Entziehungsanstalt.
Die Entlassung aus Straf- und Maßregelvollzug ist ein kritischer Prozess. Ich begleite Sie bei der Reststrafenaussetzung, der Aussetzung der Maßregel und der Bewährungszeit, um eine erfolgreiche Resozialisierung zu gewährleisten.
Die Anzahl der Mandate wird bewusst begrenzt, um eine hohe Beratungsintensität in Strafvollzugs-, Maßregelvollzugs- und Entlassungsangelegenheiten bundesweit zu gewährleisten.