Anwalt für Strafvollzug
STRAFRECHT RAKOW

Therapie statt
Strafvollstreckung.

Der Maßregelvollzug nach §§ 63, 64 StGB dient der Besserung und Sicherung. Als Ihr Anwalt setze ich Ihre Rechte bei der Therapieplanung, Lockerungen und der Entlassung aus der psychiatrischen Anstalt oder Entziehungsanstalt durch.

Maßregelvollzug prüfen

Rechtliche Grundlage

Der Maßregelvollzug ist keine Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (§ 63 StGB) oder Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erfordert spezialisierte rechtliche Begleitung.

Ich vertrete Ihre Interessen bei der Therapieplanung, Beantragung von Lockerungen und der Aussetzung der Maßregel zur Bewährung.

§ 63 StGB - Psychiatrische Anstalt

Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt erfolgt bei Schuldunfähigkeit oder vermindelter Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Störung. Ich setze Ihre Rechte bei der Therapiegestaltung und Lockerungen durch.

  • Therapieplanung mitgestalten
  • Lockerungen beantragen
  • Aussetzung zur Bewährung

§ 64 StGB - Entziehungsanstalt

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt richtet sich an suchtkranke Straftäter. Die Behandlung der Sucht steht im Vordergrund. Ich vertrete Sie bei der Therapieplanung und der vorzeitigen Entlassung.

  • Therapieplatz sichern
  • Behandlungsfortschritte dokumentieren
  • Vorzeitige Entlassung beantragen

Rechtsschutz im Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit der Unterbringung, der Therapiemaßnahmen und der Ablehnung von Lockerungen.

  • Überprüfung der Unterbringung
  • Beschwerden gegen Maßnahmen
  • Anhörungen vorbereiten

Therapieplanung
und Lockerungen

Die Therapie im Maßregelvollzug muss individuell auf den Untergebrachten abgestimmt sein. Ich setze eine angemessene Therapieplanung durch und beantrage Lockerungen, die Ihrem Behandlungsfortschritt entsprechen.

Aussetzung der Maßregel

Die Aussetzung der Maßregel zur Bewährung ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Ich prüfe die Voraussetzungen und beantrage die Entlassung.

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Vertretung im
Maßregelvollzug.

Der Maßregelvollzug erfordert spezialisierte rechtliche Begleitung. Ich setze Ihre Rechte bei der Therapieplanung, Lockerungen und Entlassung durch.

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