Mein Verständnis der Strafverteidigung ist geprägt von der Überzeugung, dass das Ermittlungs- und Hauptverfahren kein bloßes Kampffeld ist. Es ist der Ort für eine juristische Präzisionsarbeit, die bereits im frühen Stadium die Weichen für den Erfolg stellt.
Mit dem rechtskräftigen Urteil endet die Arbeit nicht – sie verlagert ihre Präzisionsarbeit lediglich auf ein neues Terrain. Ich begreife den Strafvollzug nicht als bloße Verwahrung, sondern als einen rechtlich streng gebundenen Prozess, dessen Ziel – die Freiheit – durch juristische Intervention gesichert werden muss.
Die Anzahl der Mandate wird bewusst begrenzt, um eine hohe Beratungsintensität in Strafvollzug, Maßregelvollzug und Entlassung zu gewährleisten.